Angetriggert durch die Überschrift „Polizei wird Zugriff auf Telefondaten verwehrt“, habe ich den zugehörigen Artikel im heutigen Westfalen-Blatt online gelesen. Positiv fiel mir auf, das es sich offensichtlich nicht um eine abgedruckte Agenturmeldung handelt, sondern tatsächlich von einem Redakteur eigenständig recherchiert und getextet wurde. Das ist aber gleichzeitig auch wieder ein Problem, denn Sach- bzw. Fachkenntnis zum Thema war beim Ersteller des Artikels wohl eher nicht vorhanden: eine Aussage wie die von Dr. Ulrich Lau, Sprecher des OVG Münster, der mit den Worten zitiert wird, „die Zahl der Disziplinarverfahren, in denen Beamten der Besitz von Kinderpornographie vorgeworfen wurde, nahm deutlich ab“, hätte weiter hinterfragt werden müssen. Das es in diesem Bereich bisher überhaupt eine relevante Anzahl von Disziplinarverfahren gegen Beamte gegeben haben soll, ob und wie die Straftaten auch vor Gericht gebracht wurden und wie die Vorratsdatenspeicherung hier überhaupt eine Rolle spielen konnte, obwohl sie doch nach Aussage der Provider noch gar nicht durchgeführt wurde, bleibt alles offen und hinterlässt Fragezeichen.
Ein zu dem Artikel verfasster Kommentar des Leiters der Nachrichtenredaktion hat mir dann den Rest gegeben und mich zu einem Kommentar des Kommentars veranlasst:
* nachträgliche Fehler-Korrektur, die im Online-Kommentar nicht mehr möglich war.